Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindeeigenen Räume vom 09.05.2023 nebst Anlage
Einwohnerbefragungssatzung vom 01.10.2013
Einwohnerbeteiligungssatzung vom 01.04.2016
Entschädigungssatzung der Gemeinde Wustermark vom 30.06.2021 - Lesefassung
Entschädigung ehrenamtlicher Schiedsperson
Feuerwehrentschädigungssatzung
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wustermark - Lesefassung vom 24.05.2022
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates Wustermark vom 31.05.2022
Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates Wustermark vom 25.08.2022
Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark - Lesefassung vom 13.07.2023
Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde Wustermark
1. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 27.06.2017
2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 18.01.2019
Sondernutzungsgebührenverordnung
2. Änderung der Stellplatzsatzung vom 12.03.2019
Straßenreinigungsgebührensatzung ab 01.01.2022
Straßenreinigungsgebührensatzung ab 01.01.2024
Kitabeitragssatzung gültig ab 01.01.2017
Kitabeitragssatzung gültig ab 01.08.2021
Übersicht der Beitragssätze für Krippe, Kita und Hort gültig bis 31.07.2021
Übersicht der Beitragssätze für Krippe, Kita und Hort gültig ab 01.08.2021
Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Kitas
1. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Kitas vom 30.06.2021
Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in den Kitas - Lesefassung
Satzung Elternbeiträge Tagesmütter vom Landkreis Havelland bis zum 31.07.2022
Beitragstabelle Tagesmütter vom Landkreis Havelland bis zum 31.07.2022
Übersicht der Beitragssätze für 1 Kind ab dem 01.08.2022
Übersicht der Beitragssätze für 2 Kinder ab dem 01.08.2022
Übersicht der Beitragssätze für 3 Kinder ab dem 01.08.2022
Baumschutzsatzung vom 01.01.2012
Friedhofssatzung vom 06.11.2008
Friedhofssatzung vom 17.12.2024
Friedhofsgebührensatzung vom 06.12.2022
Friedhofsgebührensatzung vom 17.12.2024
Friedhofsgebührenordnung der Ev. Kirchengemeinden vom 01.01.2023
Änderungen der Friedhofssatzung vom 24.10.2014
Neufassung der Hundesteuersatzung ab 01.01.2024
2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Wustermark über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden vom 06.12.2022 nebst Antragsformular und Verwendungsnachweis
Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.08.2020
Verwaltungsgebührensatzung vom 12.12.2013
1. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 28.08.2018
Die Bauleitplanung ist das wesentliche Instrument zur Steuerung der kommunalen städtebaulichen Entwicklung. Üblicherweise wird sie in einem zweistufigen Verfahren vollzogen. So stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Hierauf aufbauend werden schließlich Bebauungspläne entwickelt, die die städtebauliche Ordnung in einzelnen Teilbereichen des Gemeindegebietes rechtsverbindlich festsetzen.
Da in einem solchen Bauleitplanverfahren verschiedenste Interessen berührt werden, hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch (BauGB) klare Vorgaben erlassen, wie die Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange sicherzustellen ist. Ein Bauleitplanverfahren folgt im Regelfall daher dem folgenden Muster:
Der Flächennutzungsplan fungiert als vorbereitender Bauleitplan, in dem er in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde ausweist. Insbesondere Flächen für Bebauung, Infrastruktureinrichtungen sowie Freiraum- und Umweltschutz werden in diesem Zuge dargestellt. Dieser strategisch orientierte Plan entfaltet jedoch nur für die Gemeindeverwaltung selbst eine Bindungswirkung, indem sie sich verpflichtet, Bebauungspläne inhaltlich hieraus zu entwickeln. Eine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für Private lässt sich aus dem Flächennutzungsplan somit nicht ableiten, jedoch dürfen gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beispielsweise Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen.
Der aus einem zeichnerischen sowie textlichen Teil bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Wustermark ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 17.07.2006 in Kraft getreten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 1997 und 2000 Landschaftspläne verabschiedet wurden, die fachplanerische Aussagen zur beabsichtigten Entwicklung von Natur und Landschaft treffen. Diese Planwerke wurde jedoch im Rahmen der darauffolgenden Flächennutzungsplanaufstellung nicht nochmals als eigenständige Pläne aktualisiert und stattdessen direkt in den vorbereitenden Bauleitplan integriert. Ferner ist zu erwähnen, dass im Jahr 2017 für den Bereich des ersten Bauabschnittes im Olympischen Dorf Elstal die ursprünglichen Darstellungen des Flächennutzungsplanes durch ein eigenständiges Änderungsverfahren abgelöst wurden. Die dritte Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte 2022 für den zweiten Bauabschnitt des Olympischen Dorfes. Seit 2023 ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich "Heidesiedlung Nord" rechtskräftig.
Die als Satzung beschlossenen Bebauungspläne regeln rechtsverbindlich, in welcher Art und Weise einzelne Teilgebiete der Gemeinde genutzt und bebaut werden dürfen. Auf dem Bauordnungsrecht beruhende Gestaltungsvorschriften können dabei entweder direkt in den Bebauungsplan integriert oder auch unabhängig hiervon als eigenständige Gestaltungssatzungen erlassen werden. Bebauungspläne bestehen insgesamt aus Festsetzungen, welche üblicherweise sowohl in zeichnerischer als auch textlicher Form erlassen werden, sowie einer Begründung, die Erforderlichkeit, Ziele und Auswirkungen der Planung aufzeigt.
Eine Sonderform stellt dabei der durch § 12 BauGB definierte vorhabenbezogene Bebauungsplan dar. Während es beim klassischen Angebotsbebauungsplan dem einzelnen Grundstückseigentümer überlassen bleibt, ob beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt er von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gebrauch machen möchte, verpflichtet sich der Träger eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vertraglich, ein konkret definiertes Bauvorhaben in einem vereinbarten Zeitraum auch tatsächlich zu realisieren.
Um die Ziele eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes abzusichern, kann die Gemeinde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB als Satzung verabschieden. In dieser können Verbotstatbestände zeitlich befristet definiert werden, beispielsweise in Form einer Untersagung sämtlicher Bauvorhaben.
Ist für ein Teilgebiet kein Bebauungsplan festgesetzt, richtet sich dessen Bebaubarkeit nach den § 34 (Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und 35 (Bauen im Außenbereich) des BauGB. Die Gemeinde hat dabei gemäß § 34 Abs. 4 BauGB die Möglichkeit, die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles durch eine Klarstellungs-, Abrundungs- oder Ergänzungssatzung zu definieren.
Mit Hilfe der Instrumentarien des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-191 BauGB) lassen sich zudem spezifische städtebauliche Zielstellungen verfolgen. Hiermit sollen insbesondere Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bewältigt, aber auch die städtebauliche Ordnung erhalten oder durch bestimmte Gebote verwirklicht werden.
In der untenstehenden tabellarischen Übersicht sind die rechtskräftigen Bebauungspläne und sonstigen planungsrechtlichen Satzungen der Gemeinde Wustermark aufgelistet. Unter den folgenden Reitern der einzelnen Orts- beziehungsweise Gemeindeteile lassen sich die jeweiligen Dokumente herunterladen. Die Geltungsbereiche einzelner Bebauungspläne können sich überlagern, wobei das jeweils aktuellste Planwerk die planungsrechtliche Situation bestimmt. Derartige Überplanungen sind in der vorgenannten Tabelle erwähnt. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich bei der Gemeindeverwaltung über die jeweilige planungsrechtliche Situation eines Flurstückes zu informieren. Für sämtliche Fragen zur Bauleitplanung innerhalb der Gemeinde Wustermark stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Stadtplanung / Gemeindeentwicklung des Fachbereiches II Gemeindeentwicklung, Klimaschutz und Soziales zur Verfügung.
Einen räumlichen Überblick der geltenden planungsrechtlichen Satzungen bietet das Geoportal des Landkreises Havelland.
E 1 "Gewerbegebiet Elstal" inklusive Zeichnung nebst Begründung
E 1 "Gewerbegebiet Elstal" - 2. Änderung nebst Begründung
E 2 "Gewerbegebiet Süd" nebst Begründung mit Plänen
E 5 "Kirschsteinsiedlung" inklusive Zeichnung nebst Begründung mit Plänen
E 5 "Kirschsteinsiedlung" - 1. Änderung nebst Begründung
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" inklusive Zeichnung nebst Begründung mit Plänen
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" Aufhebung TG 12 nebst Begründung
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" - 1. Änderung inklusive Zeichnung mit Begründung
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" - 1. Änderung Aufhebung TG 12 nebst Begründung
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" - 2. Änderung nebst Begründung
E 6 "Wohngebiet Eulenspiegel-, Scharnhorstsiedlung" - 4. Änderung nebst Begründung
E 11 "Kiefernsiedlung Ost" nebst Begründung
E 12 "Radelandberg Nord" nebst Begründung
E 12 "Radelandberg Nord" - 1. Änderung nebst Begründung
E 13 "Bahnhofstraße, 4. BA" nebst Begründung
E 14 "Straße zur Döberitzer Heide" nebst Begründung
E 16 "An den Stahlhäusern" nebst Begründung
E 17 "Rosa-Luxemburg-Allee, Mitte" nebst Begründung mit Plänen
E 19 "Kiefernsiedlung Nordwest" nebst Begründung
E 19 "Kiefernsiedlung Nordwest" - 1. Änderung nebst Begründung
E 20 "Informations- und Bildungszentrum Döberitzer Heide" - 1. Änderung nebst Begründung
E 21 "Verbindungsstraße Demex Allee, Puschkinstraße" nebst Begründung mit Plänen
E 22 "Verbindungsstraße Dyrotzer-Ring, Maulbeerallee" nebst Begründung mit Plänen
E 24 "Verbindungsstraße Puschkinstraße, Rosa-Luxemburg-Allee" nebst Begründung mit Plänen
E 26 "An der Schule, Teil A Parkplatz" nebst Begründung
E 26 "An der Schule, Teil B Schulzentrum nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung
E 27 "Garagen an der Hauptstraße" nebst Begründung mit Plänen
E 28 "Heidesiedlung, Teilgebiet A" nebst Begründung
E 28 "Heidesiedlung, Teilgebiet B" - 1. Änderung nebst Begründung
E 29 "An der Straße zur Döberitzer Heide, Teil A" nebst Begründung
E 36A "Olympisches Dorf" nebst Begründung sowie Umweltbericht
E 36B "Olympisches Dorf" nebst Begründung mit Grünordnungsplan und zusammenfassender Erklärung
E 44 "Heidesiedlung Nord" nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Elstal
Gestaltungssatzung 1. Bereich zwischen Eisenbahner- und Stahlhaussiedlung, 2. Stahlhaussiedlung
Gestaltungssatzung Bereich Heideweg/Feldweg
Erhaltungssatzung Eisenbahnersiedlung, Stahl- und Steinhaussiedlung und Ernst-Thälmann-Platz
Denkmalbereichssatzung Eisenbahnersiedlung Elstal
Sanierungssatzung Blockbauten Olympisches Dorf nebst zeichnerischer Abgrenzung und vorbereitender Untersuchung
VBB P 1 "Wohnen in Priort" - 1. Änderung nebst Begründung
P 1 "Priort Dorf" - 1. Änderung nebst Begründung und Immissionsschutzgutachten sowie wichtige Informationen für Bauantragstellende
P 2.1 "Wohnanlage am Priorter Erlengrund Teil I" nebst Begründung
P 3 "Wohnanlage Priort, Potsdamer Weg" nebst Begründung mit Plänen
P 4 "Wohngebiet Am Obstgarten" nebst Begründung
P 31 "August-Bebel-Straße" nebst Begründung
P 47 "Feuerwehr Priort" nebst Begründung
Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Priort nebst Begründung
W 4 "An der Siedlung" - 4. Änderung nebst Begründung
W 5 "Gewerbegebiet Nord Teil 1" inklusive Zeichnung und Bekanntmachung Außerkraftsetzung TG 5 A, B, C nebst Begründung mit Plan
W 6 "Gewerbegebiet Dyrotz" - 1. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil A" - 1. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil A" - 2. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil A" - 3. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil B" - 2. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil B" - 3. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil B" - 4. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil C" - 1. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil C" - 2. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil E" - 2. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil E" - 4. Änderung nebst Begründung
W 7 "Güterverkehrszentrum Teil E" - 6. Änderung nebst Begründung
W 8 "Neue Bahnhofstraße" nebst Begründung mit Plänen
W 8 "Neue Bahnhofstraße" - 1. Änderung nebst Begründung
W 8 "Neue Bahnhofstraße" - 2. Änderung nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Teilbereich A - Dorf
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Teilbereich C - Siedlung
Gestaltungssatzung "4. Alte Siedlung Wustermark"
Satzung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "GVZ Wustermark" mit vorbereitender Untersuchung