Beantragung eines Wahlscheines / Briefwahlunterlagen zur Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

bis zum Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr können Sie für die Bundestagswahl einen Wahlscheinantrag (Briefwahl) stellen.

 

Danach kann die Beantragung eines Wahlscheines im Ausnahmefall noch bis zum 23. Februar 2025 um 15:00 Uhr erfolgen. Hierfür müssen jedoch besondere Gründe, wie beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, soweit der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder Fristversäumnis für die Eintragung in das Wählerverzeichnis vorliegen. Achtung: verlorene Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können nicht ersetzt werden!

 

Da die Gemeindeverwaltung zu diesen Zeiten nicht geöffnet ist, wird eine entsprechende Rufbereitschaft eingerichtet.

Zur Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) können Sie die Wahlbehörde zu folgenden Zeiten unter der genannten Telefonnummer erreichen:

 

Sonnabend              22. Februar 2025       von    08:00 Uhr   bis     12:00 Uhr      033234/ 73 321  

 

Sonntag         23. Februar 2025       von   08:00 Uhr   bis     15:00 Uhr     033234/ 73 321 oder direkt in der Wahlbehörde

                                                                                                                                         

Bitte beachten Sie, dass Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025 um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark (Wahlbehörde in der 1. Etage (Bürgeramt) oder Hausbriefkasten) eingegangen sein müssen.

 

Freundlicher Gruß

 

Gez. Der Bürgermeister

Briefwahl - erweiterte Öffnungszeiten des Bürgeramtes

Das Bürgeramt bietet für die Antragstellung der Briefwahlunterlagen und die Briefwahl direkt im Bürgeramt erweiterte Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr am Donnerstag den 06.02.2025, 13.02.2025 und 20.02.2025 an. Letzte Möglichkeit für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 21.02.2025 um 15:00 Uhr.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Briefwahl in der Öffentlichen Bekanntmachung.

Wahl zum Bundestag am 23.02.2025

Auf dieser Seite stehen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung, einschließlich aller öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Wustermark.

Anfragen und weitere Anliegen zur Ausübung Ihres Wahlrechts richten Sie bitte an:

Joachim Schreiber  - Wahlleiter der Gemeinde Wustermark  und

Bürgeramt - als Wahlbehörde

Tel: 033234 73-0 oder 73-321

Email:  wahlen (at) wustermark.de

Öffentliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025

 

Aufgrund verkürzter Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nutzen Sie bitte verstärkt die Möglichkeit der Urnenwahl am Wahlsonntag.

Vorab können Sie Ihre Stimme per Briefwahl auch persönlich im Wahlbüro im Bürgeramt abgeben.
Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 6. Kalenderwoche (3. Februar 2025) ausgegeben und versendet.

Beantragung

Ab dem 20. Januar 2025 können Sie mit unserem Online-Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an wahlen (at) wustermark.de oder Telefax 033234 73 250  möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Antragstellung kann auch mit Vollmacht für bis zu maximal 4 Personen erfolgen.

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum sowie nach Möglichkeit die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, teilen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen.

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Bei der Postzustellung ist von durchschnittlich vier Werktagen auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Formular oder Anträge per Email nur bis einschließlich 18. Februar 2025 möglich.

Ab dem 19. Februar 2025 versendet das Wahlbüro der Gemeinde Wustermark keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Sollten Sie sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes. Die Beantragung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen kann bis zum 21.02.2025 15:00 Uhr erfolgen.

Rückversand

Bitte stellen Sie sicher, dass der Wahlbrief rechtzeitig im Wahlbüro eingeht. Nutzen Sie die Briefkästen der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Hoppenrader Allee 1 Haupteingang. Diese werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Verschlossene Wahlbriefe werden in den Urnenwahllokalen nicht entgegen genommen.

Wahl zum Landtag Brandenburg 2024 - Informationen und öffentliche Bekanntmachungen

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Bürgermeisterwahlen

  • Endergebnis der Bürgermeisterwahlen 2018

    Endergebnis der Bürgermeisterwahlen 2018

    Unter diesem Link finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl vom 25.02.2018

Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
Telefax:     (033234) 73-250
Mail: info(at)wustermark.de
Anfahrt

Öffnungszeiten Bürgeramt

Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 12:00

Öffnungszeiten Rathaus

Montag geschlossen
Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 18:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
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