Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bis zum Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr können Sie für die Bundestagswahl einen Wahlscheinantrag (Briefwahl) stellen.
Danach kann die Beantragung eines Wahlscheines im Ausnahmefall noch bis zum 23. Februar 2025 um 15:00 Uhr erfolgen. Hierfür müssen jedoch besondere Gründe, wie beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, soweit der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder Fristversäumnis für die Eintragung in das Wählerverzeichnis vorliegen. Achtung: verlorene Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können nicht ersetzt werden!
Da die Gemeindeverwaltung zu diesen Zeiten nicht geöffnet ist, wird eine entsprechende Rufbereitschaft eingerichtet.
Zur Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) können Sie die Wahlbehörde zu folgenden Zeiten unter der genannten Telefonnummer erreichen:
Sonnabend 22. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 033234/ 73 321
Sonntag 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 033234/ 73 321 oder direkt in der Wahlbehörde
Bitte beachten Sie, dass Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025 um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark (Wahlbehörde in der 1. Etage (Bürgeramt) oder Hausbriefkasten) eingegangen sein müssen.
Freundlicher Gruß
Gez. Der Bürgermeister
Das Bürgeramt bietet für die Antragstellung der Briefwahlunterlagen und die Briefwahl direkt im Bürgeramt erweiterte Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr am Donnerstag den 06.02.2025, 13.02.2025 und 20.02.2025 an. Letzte Möglichkeit für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 21.02.2025 um 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Briefwahl in der Öffentlichen Bekanntmachung.
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung, einschließlich aller öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Wustermark.
Anfragen und weitere Anliegen zur Ausübung Ihres Wahlrechts richten Sie bitte an:
Joachim Schreiber - Wahlleiter der Gemeinde Wustermark und
Bürgeramt - als Wahlbehörde
Tel: 033234 73-0 oder 73-321
Email: wahlen (at) wustermark.de
Vorab können Sie Ihre Stimme per Briefwahl auch persönlich im Wahlbüro im Bürgeramt abgeben.
Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 6. Kalenderwoche (3. Februar 2025) ausgegeben und versendet.
Ab dem 20. Januar 2025 können Sie mit unserem Online-Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an wahlen (at) wustermark.de oder Telefax 033234 73 250 möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Antragstellung kann auch mit Vollmacht für bis zu maximal 4 Personen erfolgen.
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum sowie nach Möglichkeit die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, teilen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Bei der Postzustellung ist von durchschnittlich vier Werktagen auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Formular oder Anträge per Email nur bis einschließlich 18. Februar 2025 möglich.
Ab dem 19. Februar 2025 versendet das Wahlbüro der Gemeinde Wustermark keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Sollten Sie sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes. Die Beantragung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen kann bis zum 21.02.2025 15:00 Uhr erfolgen.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Wahlbrief rechtzeitig im Wahlbüro eingeht. Nutzen Sie die Briefkästen der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Hoppenrader Allee 1 Haupteingang. Diese werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Verschlossene Wahlbriefe werden in den Urnenwahllokalen nicht entgegen genommen.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Buchow-Karpzow
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Elstal
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Hoppenrade
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Priort
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Ortsbeirates Wustermark
Unter diesem Link finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl vom 25.02.2018