Schiedsstelle

Schiedsperson: Siegbert Watzek

Anschrift
14641 Wustermark OT Elstal

Kontakt
Mobil: 0171/433 44 51
E-Mail: siegbert.watzek(at)gmail.com

 

stv. Schiedsperson: Herr Collin Regner

 

Allgemeine Fragen zu Schiedsstellen

Bei welchen Problemen kann mir eine Schiedsstelle helfen?
Eine Schiedsstelle kann tätig werden, wenn es um Nachbarrecht, Vermögensrechtliche Ansprüche, Sachbeschädigung/Schadenersatz, Körperverletzung/Schmerzensgeld, Beleidigung/Verleumdung die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses geht.

Wie nehme ich Kontakt mit der Schiedsstelle auf?
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin und bekommen dann entsprechend Hilfe bei der Antragstellung durch die Schiedsperson.

Wie wird die Schiedsverhandlung durchgeführt?
Die Schiedsverhandlung ist mündlich und nicht öffentlich. Gemäß § 24 Abs. 1 SchG ist sie möglichst ohne Unterbrechung zu Ende zu führen. Vertagungen sind ungewöhnlich und nur bei sofortiger Bestimmung des nächsten Termins möglich.Grundsätzlich erörtert die Schiedsperson mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schiedsverfahren und das Verhalten der Schiedsperson ist gemäß § 14 SchG darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Es gibt keinen Urteilsspruch oder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson.

Die Schiedsperson kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und ist bei der Formulierung des Vergleichs behilflich. Der Vergleich ist als Titel vollstreckbar.

Wie lange dauert eine Schiedsverhandlung?
Die Dauer der Schiedsverhandlung wird im Wesentlichen bestimmt durch die Probleme beim Zustandekommen des Schlichtungstermins und beim Eingang des Vorschusses, vom dem die Schiedsstelle ihr Tätigwerden grundsätzlich abhängig machen soll. Grundsätzlich beträgt die Ladungsfrist zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tag der Schlichtungsverhandlung mindestens 2 Wochen. Diese Frist kann bei Glaubhaftmachung der Dringlichkeit auf eine Woche oder mit Zustimmung der Parteien sogar bis auf Null reduziert werden.

Sie könne daher die Schiedsverhandlung beschleunigen, indem Sie Telefonnummern zur Absprache eines Schlichtungstermins angeben und den vorgeschriebenen Vorschuss zügig an die Schiedsstelle zahlen.

Wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt steht zum Ende das Ergebnis der Schiedsverhandlung fest und von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann sind dann nur noch die entsprechenden Bescheinigungen, Ausfertigungen und Abschriften zu erstellen und den Parteien zukommen zu lassen.

Besteht bei Schiedsverhandlungen Anwaltszwang?
Nein. Grundprinzip der Schiedsverhandlung ist die direkte Einigung zwischen den persönlich anwesenden Parteien ohne Beteiligung von Bevollmächtigten oder Vertretern. Zu jeder Schiedsverhandlung sind aber Beistände zur Unterstützung der Parteien zugelassen.

Kann ich mich in einer Schiedsverhandlung anwaltlich vertreten lassen?
Ja, aber nur unter sehr engen Bedingungen. So muss der Anwalt eine Originalvollmacht vorweisen können, zum Abschluss des Vergleichs ermächtigt sein und zur Aufklärung des Sachverhalts in der Lage sein.

Muss ich zu einer Schiedsverhandlung als Partei persönlich erscheinen?
Ja. § 23 Abs. 1 SchG schreibt das persönliche Erscheinen der Parteien vor. Eine Vertretung ist nur unter den sehr engen Bedingungen des § 25 Abs. 1 SchG zulässig.

Wie hoch sind die Kosten eines Schiedsverfahrens?
Zu den Kosten eines Schiedsverfahrens gehören die in den §§ 38 bis 46 Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz – BbgSchGG näher definierten Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Kosten hängt im Einzelfall vom Ausgang des Verfahrens (Gebühr mit Vergleich 25,00 € - 75,00 €, ohne Vergleich 15,00 €) und der Notwendigkeit der Auslagen (viele Ladungen mit Postzustellungsurkunde = hohe Auslagen) ab.

Als Orientierung auch für die Berechnung des vorgeschriebenen Vorschusses mag gelten:

 

 

Gebühr mit Vergleich:                         25,00 €
Auslagen für 2 PZU á 3,45€:                6,90 €
Schreibauslagen 20 Seiten á 0,50€:   10,00 €
Summe:                                              41,90 €

 

 

Wer trägt die Kosten des Schiedsverfahrens?
Hier ist zwischen bürgerlich-/zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüche sowie Schreibauslagen zu unterscheiden.Bei bürgerlich/zivilrechtlichen Ansprüchen ist zur Zahlung der Kosten grundsätzlich der Antragsteller verpflichtet, es sei denn, im Schiedsverfahren kommt es nicht zu einer anderen Einigung oder Erklärung einer Partei oder das Schiedsverfahren scheitert allein wegen des unentschuldigten Ausbleibens der Gegenpartei. Diese hat dann als Folge Ihres Nichterscheinens die Kosten zu tragen.

Kann ich für ein Schiedsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Nein. Bei außergerichtlichen Streitbeilegungen kann aber gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Beratungshilfegesetz beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungsschein beantragt werden.

Gibt es Festlegungen für die Höhe des Vorschusses?
Dazu gibt es keine verbindlichen Festlegungen für die Schiedsstelle. Die Schiedsstelle bestimmt die Höhe des Vorschusses nach den abzusehenden anfallenden Kosten. Empfohlen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung Brandenburg 40,00 € Vom Bundesverband 50,00 €.

Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas?
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Der Schiedsfrau bzw. dem Schiedsmann steht lediglich die Hälfte der vereinnahmten Gebühren zu. Daneben können vom Träger der Schiedsstelle Amtsraumentschädigungen und Aufwandsentschädigungen gewährt werden. Dazu gibt es aber bisher keine verbindlichen landesweiten Regelungen.

Wer führt die Fachaufsicht über die Schiedsperson?
Gemäß § 9 SchG grundsätzlich die Justizverwaltung. Erster Ansprechpartner ist hier immer der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, in dessen Bereich die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

Womit beschäftigt sich die Schiedsstelle in Wustermark hauptsächlich?
In Wustermark, wie auch in unseren Nachbargemeinden befasst sich die Schiedsstelle vorrangig mit Nachbarrecht.

Das Hauptthema bei Streitigkeiten sind die Hecken und Haustiere. Die Ansichten der Nachbarn zu diesen Themen gehen oft sehr weit auseinander. Ein anderes Thema ist Lärm bei Gartenpartys und Gerüche die beim Grillen entstehen.In ca. 70% der Fälle kommt es in der Schlichtungsverhandlung zu einer Einigung zwischen den Parteien. Bei den restlichen 30% ist der Konflikt so tief und festgewachsen, dass eine Einigung nicht mehr möglich ist. Leider gibt es auch bei uns einige solcher Nachbarn, die sich regelmäßig in Nauen beim Amtsgericht treffen.

Glücklicherweise ist aber der größte Teil der Mitbürger, die sich an die Schiedsstelle wenden an einer friedlichen Lösung des Konflikts interessiert und dann ist es kein Problem, gemeinsam mit den Parteien einen Kompromiss zu finden, mit dem beide gut leben können.

Viele Leute rufen bei der Schiedsstelle an, schildern ihr Problem und erwarten eine Rechtsberatung. Das ist aber nicht die Aufgabe der Schiedsstelle, dafür gibt es Rechtsanwälte.

Der Rat der Schiedsstelle wird immer lauten:
"Reden Sie mit dem Nachbarn, seien Sie tolerant und denken Sie daran, dass Sie wahrscheinlich auch zukünftig noch lange nebeneinander wohnen werden."

Wenn das nicht hilft schreiben Sie einen freundlichen Brief, gegebenen Falles mit einer Fristsetzung. Ist das ohne Erfolg und eine Einigung nicht möglich dann sollte ein Schlichtungsantrag bei der Schiedsstelle gestellt werden.

Kontakt / Anfahrt

Gemeinde Wustermark
Hoppenrader Allee 1
14641 Wustermark
Telefonzentrale:     (033234) 73-0
Telefax:     (033234) 73-250
Mail: info(at)wustermark.de
Anfahrt

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