Ausländerbehörde Havelland
Amt für Ausländerangelegenheiten
Haus 2
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
ukrainehilfe (at) havelland.de
Zentrale Ausländerbehörde (ZABH)
Ausländerbehörde
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
03364 427-0
Poststellezabh (at) zabh.brandenburg.de
Ansprechpartnerin der Gemeinde Wustermark:
Name: Herr Kelm, S.
Telefon: (033234) 73-259
fluechtlingshilfe (at) wustermark.de
Neuregelung ab dem 01.06.2022
Hilfsbedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben ab dem 1. Juni Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Zuständig für die Leistungsberechtigten sind die Jobcenter des Landkreises Havelland in Rathenow, Nauen und Falkensee.
Weitere Informationen gibt es hier.
Zur besseren Koordinierung der bedarfsgerechten aber auch menschenwürdigen Versorgung bittet der LK HVL alle Bürgerinnen und Bürger, welche Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, diese unbedingt dem LK HVL über die E-Mail ukrainehilfe (at) havelland.de anzuzeigen und dabei auch konkret zu vermerken, wie lange und für wie viele Personen die Unterkünfte zur Verfügung stehen.
Soweit Geflüchtete bereits mit Grenzübertritt in das „geordnete Verfahren“ (Meldung bei der Ausländerbehörde und Registrierung bei der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt) aufgenommen sind, wird Ihnen vom Landkreis auch eine Unterkunft zugewiesen.
Geflüchtete die durch bürgerliches Engagement nach Deutschland bzw. in den Landkreis Havelland gelangen oder gelangten und ggf. auch bereits eine private Unterkunft haben oder erhalten werden, sollten sich - so die Bitte der Kreisverwaltung - unbedingt bei der Ausländerbehörde des Landkreises in Rathenow melden. Mit den dortigen Fachleuten können alle statusrechtlichen Fragen für Ausländer, die Aufnahme in das „geordnete Verfahren“ und so wichtige Fragen wie,
Erhalt von Leistungen zum Lebensunterhalt
Übernahme- und Anerkennung von Unterkunftskosten
Leistungen für außergewöhnliche Bedarfe
Krankenversicherung und med. Versorgung
Wiedererlangung fehlender Papiere
besprochen und angeschoben werden.
Um als Kriegsflüchtling nach § 24 Aufenthaltsgesetz anerkannt zu werden und zur grundsätzlichen Klärung des Aufenthaltsstatus, ist für ukrainische Bürger der Gang/die Meldung zur bzw. bei der Ausländerbehörde des Landkreises Havelland sowie eine Registrierung in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Standort Schönefeld ist noch nicht aktiv) unerlässlich.
Denn nur soweit diese Meldungen/Registrierungen erledigt und bestätigt sind, können auch staatliche Sozialleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inkl. med. Leistungen) in Anspruch genommen werden.
Auch der Zugang für Flüchtlingskinder zur Kita oder zur Schule wird dadurch eröffnet.
Jede Person kann sich grundsätzlich – unabhängig vom Status und mit wenigen Ausnahmen - im Bürgeramt anmelden, sofern eine Wohnungsgeberbescheinigung vorliegt und der Wohnort nach seiner Art und seinem Zustand zum mittel- und langfristig Wohnen geeignet ist. Dies wird vom Bürgeramt so auch umgesetzt. Allerdings werden Betroffene gebeten, unbedingt erst die Ausländerbehörde aufzusuchen.
Zudem werden den Geflüchteten als erste Orientierung Informationsflyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ukrainischer, russischer und deutscher Sprache ausgehändigt.
Weitere gut zusammengefasste Informationen sind auch hier auf der Seite des "Flüchtlingsrat Berlin e.V." zu finden.
Aktuelle Informationen hier auf der Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Aktuelle Informationen hier auf der Homepage des Landkreises.