Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG
Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich in der aktuellen Zeit der energiepolitischen Transformation die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Insbesondere Menschen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, stehen vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein geeignetes Instrument an die Hand gegeben, um quartiersbezogen zu analysieren, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde effizient über ein Wärmenetz, welche potentiell mit Wasserstoff als Energieträger und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten.
In einigen Jahren wird das geplante Rechenzentrum im Norden des Ortsteils Wustermark in sehr großen Mengen überschüssige Wärme abgeben. Eine in diesem Zusammenhang erarbeitete Vorstudie kam zu dem Ergebnis, dass es wirtschaftlich sein wird, große Teile der Gebäude in der Gemeinde über ein Wärmenetz zu versorgen. Die Kommunale Wärmeplanung wird enger eingrenzen, wo diese Wärmequelle die wirtschaftlichste Lösung darstellt und wo Eigentümerinnen und Eigentümer sich eher auf eine eigene lokale Heizanlage einstellen sollten.
Das neue Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen in vergleichbarer Größe zu einer Kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2028. Dass die Gemeinde Wustermark diesen Weg nun schon vier Jahre früher beschreitet, hat im Wesentlichen drei Gründe: Zum einen hat die Gemeindepolitik im einstimmig beschlossenen Klimaschutzkonzept 2023 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 festgelegt. Der zweite Grund ist die erfolgreiche Bewerbung um eine attraktive 90%-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung. Der wichtigste Grund aber ist, dass die Gemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern zu mehr Planungssicherheit verhelfen möchte. Denn wer möchte schon eine teure neue Heizanlage im Keller installieren, wenn doch eigentlich die wirtschaftlichste Variante der Anschluss an das Wärmenetz wäre, bis zu dessen Bau die alte Anlage vielleicht noch ihren Dienst verrichtet?
Wie ist der Zeitplan?
Nachdem die Gemeinde im Oktober 2023 den Fördermittelbescheid erhalten hat, wurde die Leistung über den Vergabemarktplatz Brandenburg ausgeschrieben. Von den sechs bietenden Ingenieurbüros konnte sich die FACT GmbH aus Böblingen in Kooperation gemeinsam mit der Form Follows You GmbH aus Berlin gegen die Mitbietenden durchsetzen.
Im August 2024 fand ein Workshop mit lokalen Akteuren aus Industrie, Energie- und Wärmebranche, Politik, Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft statt. Grundlage des Workshops waren eine umfassende Akteursanalyse sowie Bestands- und Potenzialanalysen. Gemeinsam wurden im Rahmen des Workshops erste Ansätze für Zukunftsszenarien entwickelt.
Am 09. Dezember 2024 folgte eine öffentliche Informationsveranstaltung, in welcher die zentralen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und diskutiert wurden.
Die entsprechende Präsentation mit diesen Ergebnissen kann hier eingesehen werden.
Auch nach dieser Veranstaltung können weiter Fragen, Anmerkungen und Kommentare über die E-Mail-Adresse waermeplanung(at)wustermark.de an die Gemeinde Wustermark gerichtet werden.
Bis Anfang 2025 wird nun der Entwurf des Abschlussdokuments der Kommunalen Wärmeplanung erstellt. In der nächsten Sitzungsrunde der politischen Gremien der Gemeinde Wustermark - im Februar/März 2025 - soll daraufhin ein Beschlussvorschlag eingebracht werden, um diesen Stand dann über einen Zeitraum von 4 Wochen öffentlich auszulegen, so wie es das Wärmeplanungsgesetz vorschreibt. Innerhalb dieses Zeitraumes sind dann noch einmal Stellungnahmen von allen betroffenen und interessierten Seiten möglich. Anschließend wird das Dokument ggf. noch einmal überarbeitet und der Gemeindevertretung zur Beratung und förmlichen Beschlussfassung vorgelegt.
Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.