Seit dem Jahr 2018 erarbeitet die Gemeinde Wustermark einen Verkehrsentwicklungsplan in mehreren Teilmodulen. So analysiert das bereits fertiggestellte erste Modul die Rahmenbedingungen auf regionaler und gemeindlicher Ebene, aus denen heraus Verkehre innerhalb Wustermarks entstehen. Das zweite Modul liefert hierauf aufbauend schließlich Ansätze zur Umgestaltung der Elstaler Hauptzugangsachsen im Bereich von Designer Outlet und Karls Erlebnis-Dorf. Während in den ersten beiden Teilen der inhaltliche Fokus noch auf dem motorisierten Individualverkehr liegt, gelangt im dritten Modul der Radverkehr in den Fokus. Im aktuellen vierten Modul werden Potentiale der Verbesserung des ÖPNV und einer Verlagerung von Verkehren auf den Umweltverbund untersucht und entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.
Das erste Modul des Wustermarker Verkehrsentwicklungsplanes setzt sich grundlegend zum Ziel, künftige Handlungserfordernisse im Feld der Verkehrsplanung zu identifizieren. In einem ersten Arbeitsschritt werden daher überörtliche verkehrsplanerische Grundlagen sowie auf Gemeindeebene vorliegenden wohnbauliche und gewerbliche Entwicklungspotentiale analysiert. Hieraus werden drei Szenarien gestrickt, die die mögliche Bandbreite prognostischer Verkehrsaufkommen für die Gemeinde Wustermark, ausgewählte Nachbarkommunen und die Stadt Berlin aufzeigen. Als Ergebnis hält das erste Modul künftige Handlungsschwerpunkte für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr fest. Eingebettet in den Erarbeitungsprozess war ein Fachworkshop mit Wustermarker Kommunalpolitikern.
In seinem zweiten Modul unterzieht der Wustermarker Verkehrsentwicklungsplan die beiden Elstaler Hauptzugangsachsen einer vertiefenden Betrachtung. Im Westen gelangt die Nauener Straße mitsamt ihrer Anschlussstelle zur B5 in den Fokus, welche unter anderem das Designer Outlet Berlin als bedeutenden Verkehrserzeuger direkt erschließt. Im Elstaler Osten widmet sich das zweite Modul dem Areal rund um Karls Erlebnis-Dorf inklusive der dortigen B5-Anschlussstelle. Die verkehrlichen Untersuchungen bereiten an dieser Stelle die Erweiterung des Freizeitparkes sowie die Entwicklung eines Ferienressorts vor. Für beide Teilräumen werden jeweils künftige Verkehrsmengen prognostiziert und hieraus Umgestaltungsansätze für die derzeitige Infrastruktur abgeleitet. Die Kommunalpolitik sowie die beiden vorgenannten privatwirtschaftlichen Verkehrserzeuger als auch eine Reihe von Fachbehörden wurden in die Erarbeitung des Konzeptes eingebunden. Der Ergebnisbericht ist seit dem März 2021 fertiggestellt. Er dient als inhaltliche Grundlage für die mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen fortan vertieft abzustimmende Umgestaltung der beiden Elstaler B5-Anschlüsse.
Beschlussfassung durch Gemeindevertretung: 31.08.2021
Das fertiggestellte Konzept analysiert die gegenwärtigen Ausgangsbedingungen für den Radverkehr und schlägt hieran anknüpfend Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen zur Stärkung dieses Verkehrsträgers innerhalb des Gemeindegebietes vor. Ein Zielnetz wurde entworfen, Ausbaustandards definiert, konkrete Gestaltungsvorschläge für Schwerpunkträume entwickelt sowie Anforderungen an Fahrradabstellanlagen und weitere Serviceeinrichtungen ermittelt.
Eingebettet war die Konzepterarbeitung in einen umfangreichen Beteiligungsprozess. Vom 01.06. bis zum 31.08.2020 haben insgesamt 343 Bürger online Anregungen zum Radverkehr in Wustermark abgegeben. Den fertiggestellten Konzeptentwurf reichte die Gemeindeverwaltung schließlich im Zeitraum vom 26.04.2021 bis zum 02.06.2021 den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme aus. Zwischen dem 07.06.2021 und dem 14.07.2021 hatte die Öffentlichkeit zudem die Möglichkeit, zum Konzeptentwurf Stellung zu beziehen.
Das von der Gemeindevertretung am 31.08.2021 verabschiedete Radverkehrskonzept dient fortan als strategische Leitlinie für die weitere Entwicklung des Wustermarker Radverkehrsnetzes. Routenverläufe, Ausbaustandards und die zeitliche Abfolge von Investitionen werden hieraus abgeleitet, wenngleich im Rahmen konkreter Ausführungsplanungen weiterhin Abweichungen möglich sind.
Beschlussfassung durch Gemeindevertretung: 19.10.2021
Die Gemeinde Wustermark hat im Zeitraum 2022/2023 ein Konzept zur Weiterentwicklung eines bedarfsorientierten Öffentlichen Personennahverkehrs als viertes Modul des gemeindlichen Verkehrsentwicklungsplans erarbeitet.
Die Bestellung des Busverkehrs ist Aufgabe der Landkreise, liegt also nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinden. Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Entwicklungen in Wustermark hat die Gemeindevertretung am 19. Oktober 2021 einstimmig beschlossen, mit Unterstützung des Berliner Büros mib die zu erwartenden Veränderungen der Mobilitätsbedarfe zu analysieren, Potentiale für die Weiterentwicklung des Angebots zu ermitteln und darauf aufbauend eine Zielkonzeption vorzulegen, die dem Landkreis als empfehlende Handreichung für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Havelland 2025 dienen soll.
Verschiedene Entwicklungen in der Gemeinde lassen veränderte Verkehrsbedürfnisse erwarten:
Aufgrund der Komplexität der Veränderungen und der damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten wurde mit mib ein fachlich geeignetes Büro mit der Erstellung des Konzepts beauftragt. Die Ausarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Fachbereich II – Gemeindeentwicklung, Klimaschutz und Soziales unter Beteiligung der Mitglieder der Gemeindegremien, von ortsansässigen Unternehmen, von Nachbarkommunen, Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen sowie der interessierten Öffentlichkeit.
Der Zeitraum für die Erarbeitung des Konzepts wurde so gewählt, dass die Beschlussfassung rechtzeitig zum Auftakt der Erarbeitungsphase des Nahverkehrsplans für den Landkreis Havelland erfolgen konnte. Die Gemeindevertretung hat das ÖPNV-Konzept in ihrer Sitzung vom am 27. Februar 2024 einstimmig angenommen. Im Anschluss wurde das Konzept mit der Bitte um Berücksichtigung an den Landkreis übermittelt.
Das Ziel der Optimierung des ÖPNV-Angebots und der Verbesserung der Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern ist die Steigerung der Attraktivität von Bus und Bahn. Durch den reduzierten Gebrauch von Privat-PKW werden Emissionen klimaschädlicher Abgase reduziert und Straßen entlastet. Darüber hinaus verringern sich Schallemissionen und im besten Fall auch der Bedarf an versiegelter Fläche für den ruhenden Verkehr.
- ÖPNV-Konzept 2024 – Abschlussbericht
Kontakt: Herr A. Schwartz | a.schwartz(at)wustermark.de | 033234 73-252
Gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes ergibt sich für Kommunen die Verpflichtung, Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Die Gemeinde Wustermark hat in diesem Zuge Lärmaktionspläne für Schienenverkehrswege und Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Weiterhin wurde freiwillig ein Planwerk für Ortsdurchfahrten erarbeitet. Die Lärmaktionspläne fußen allesamt auf einem zweistufigen Verfahren und werden durch die Gemeindevertretung beschlossen. So bilden sie zum einen die akustische Wirkung der Verkehrsstränge in Lärmkarten ab und schlussfolgern andererseits hieraus Maßnahmen zur Schallminderung, die an den Immissions- und Emissionspunkten sowie den Ausbreitungswegen ansetzen.
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung: 17.09.2024
Im Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen werden Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen (Kfz)/ Jahr bzw. mit einer Belastung von über 8.000 Kfz/ Tag untersucht. In der Gemeinde Wustermark betrifft dies die Bundesautobahn 10 (A10) und die Bundesstraße 5 (B5). Der vorliegende Lärmaktionsplan überprüft auf Basis der im Jahr 2022 durch das Landesamt für Umwelt errechneten Lärmimmissionen die bestehenden Maßnahmen, schlägt neue Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmminderung für maßgebliche Lärmbrennpunkte vor und bewertet diese hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung für betroffene Personen.
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung: 24.10.2017
Durch das Eisenbahn-Bundesamt sind Lärmkarten für Schienenwege des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr zu erstellen. In Wustermark betrifft dies die Lehrter Bahn – bestehend aus der Stammstrecke und der Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin - Hannover – sowie den Berliner Außenring. Im Ergebnis der Vorprüfung stellte sich heraus, dass der Schienenverkehr im Gemeindegebiet wesentliche Lärmbetroffenheiten verursacht. Ein Lärmaktionsplan war daher zu erstellen.
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung: 21.08.2019
Im Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen werden Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen (Kfz)/ Jahr bzw. mit einer Belastung von über 8.000 Kfz/ Tag untersucht. In der Gemeinde Wustermark betrifft dies die Bundesautobahn 10 (A10) und die Bundesstraße 5 (B5). Der vorliegende Lärmaktionsplan überprüft auf Basis der im Jahr 2017 durch das Landesamt für Umwelt errechneten Lärmimmissionen die bestehenden Maßnahmen, schlägt neue Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmminderung für maßgebliche Lärmbrennpunkte vor und bewertet diese hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung für betroffene Personen.
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung: 29.09.2015
Da sich die verpflichtend durchzuführende Lärmaktionsplanung alleinig auf solche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr beziehungsweise 8.000 am Tag beschränkt, erarbeitete die Gemeinde Wustermark im Jahr 2015 einen freiwilligen Lärmaktionsplan für die folgenden Ortsdurchfahrten:
- Buchow-Karpzow: Potsdamer Landstraße (L 204)
- Dyrotz: Berliner Allee
- Hoppenrade: Potsdamer Straße (L 204)
- Priort: Chaussee (K 6034)
- Wernitz: Ketziner Straße (L 863)
- Wustermark: Friedrich-Rumpf-Straße
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung: 03.03.2020
Die Gemeinde Wustermark hat im Jahr 2019 eine Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie erarbeitet, um auf die Chancen und Herausforderungen eines dynamischen Bevölkerungswachstums adäquat reagieren zu können. Das Papier analysiert in einem ersten Schritt die Potentiale und Herausforderungen des hiesigen Wohnungsmarktes auf Grundlage der gegenwärtigen und zu erwartenden demografischen sowie ökonomischen Rahmenbedingungen. Hierauf aufbauend wird ein Leitbild für eine sozial ausgewogene und nachhaltige Wohnraumversorgung entwickelt.
Insgesamt bietet das Konzept einen Mehrwert auf zwei Ebenen. So steht der Gemeinde nun einerseits eine integrierte Handlungsgrundlage zur Verfügung, auf deren Basis die zukünftige Wohnungsmarktentwicklung und die hieraus resultierenden Ansprüche an die Wohnfolgeeinrichtungen gesteuert werden können. Zum anderen setzt die Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie direkt Gebietskulissen fest, innerhalb derer sich nach der Brandenburger Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie finanzielle Unterstützungen für den Mietwohnungsbau beantragen lassen.
Das Konzept wurde im Rahmen dreier Workshops mit Vertretern aus Gemeindeverwaltung, Kommunalpolitik, lokalen Wohnungsunternehmen und Projektentwicklungsgesellschaften sowie der Investitionsbank des Landes Brandenburg erarbeitet. Der beigefügte Ergebnisbericht fasst Inhalte und Erarbeitungsprozess der Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie zusammen. Aufgrund des dynamischen Wachstums der Gemeinde erfolgte 2022 eine Aktualisierung der demografischen Prognose sowie der Analyse zur sozialen Wohnraumversorgung.
Die im Dokument enthaltenen Fördergebietskulissen wurden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr geprüft und in Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark angepasst.
Mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 04.05.2021 (Selbstbindung) wurden folgende Fördergebietskulissen "Vorranggebiet Wohnen" beschlossen:
Die Festsetzung als Vorranggebiet Wohnen ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach folgenden Bestimmungen:
Damit sind seitens der Gemeinde Wustermark erste grundlegende Voraussetzungen für die Schaffung von sozialem Wohnungsbau auf den Weg gebracht worden.
Nunmehr kann bereits ein erster Erfolg verzeichnet werden:
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 21.08.2019
Die in der Wustermarker Gemeindevertretung am 21.08.2019 beschlossene kommunale Kinder- und Jugendkonzeption steckt die Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Entwicklung der Gemeinde ab. Der vorliegende Rahmenplan untersucht die Lebenslagen junger Menschen im Gemeindegebiet, analysiert den Bestand an kinder- und jugendbezogenen Einrichtungen und leitet hieraus schließlich Handlungsempfehlungen für die Zukunft ab. Das Arbeitsergebnis bietet für das Handeln der Gemeinde Wustermark eine eigene Orientierung und dient zugleich auch als inhaltliche Grundlage für weitere Abstimmungen mit dem Landkreis Havelland im Feld der Kinder- und Jugendarbeit.